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Auszahlung der Leistungen

Renten
Die Auszahlungen der Renten erfolgen monatlich jeweils bis spätestens am 10. des Monats.
Für den Monat, in dem der Anspruch erlischt, wird die Rente voll ausbezahlt.

Kapitalabfindung
Die Auszahlungen der Kapitalabfindungen erfolgen ohne Zins innert 30 Tagen ab Fälligkeit, sofern wir die notwendigen Angaben erhalten haben.

Erfüllungsort
Erfüllungsort der Vorsorgeleistungen ist der schweizerische Wohnsitz oder der Wohnsitz in einem EU- oder EFTA-Staat des Anspruchsberechtigten. Bei Wohnsitz im Ausland ausserhalb eines EU- oder EFTA-Staates hat der Anspruchsberechtigte eine Bank oder die Post in der Schweiz als Zahlungsstelle zu bezeichnen.