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  • 26.11.2021

    Livica Aktuell

    Die Revision des IV-Gesetzes hat Auswirkung auf das Vorsorgereglement. Die Teilliquidation infolge Austritts der Dassault Aviation Business Services konnte abgeschlossen werden. Die Renten des Vorsorgewerks Rentner werden nicht der Teuerung angepasst.

    Änderungen Vorsorgereglement per 1.1.2022
    Der Bundesrat hat die Weiterentwicklung der IV per 1.1.2022 in Kraft gesetzt. Sie sieht insbesondere detailliertere Abstufungen der Invalidenrente vor. Das IV-Gesetz hat entsprechende Auswirkungen auf das BVG. Folglich muss das Vorsorgereglement bezüglich der Invalidität angepasst werden. Für Bezüger einer Invalidenrente, deren Anspruch vor dem 1.1.2022 entstanden ist, gelten Übergangsbestimmungen.

    Angepasst wird weiter die Regelung betreffend Teilpensionierung ab Alter 58. Wie bisher ist die Teilpensionierung ab Alter 58 möglich. Aufgehoben wird jedoch die Einschränkung, dass die Möglichkeit der Teilpensionierung mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters endet. Bisher galt bezüglich der freiwilligen Weiterversicherung nach Kündigung durch den Arbeitgeber, dass diese automatisch endet, wenn die Beiträge während mindestens zwei Monaten nicht bezahlt wurden.

    Neu wird aufgrund einer aufsichtsrechtlichen Vorgabe der Automatismus aus dem Reglement gestrichen. Künftig erfolgt eine ausdrückliche Kündigung durch die Stiftung.

    Teilliquidation Dassault Aviation Business Services
    Der Stiftungsrat hat zur Kenntnis genommen, dass die Teilliquidation ohne Einsprachen abgeschlossen werden konnte und somit in Rechtskraft erwachsen ist.

    Keine Rententeuerung im Jahr 2022
    Das Vorsorgewerk Rentner wurde per 1.1.2020 gebildet. Rentenerhöhungen können nur durch Überschüsse des Vorsorgewerks finanziert werden. Für eine allfällige Verteilung ist ein längerer Beobachtungszeitraum notwendig. Deshalb wird im Jahr 2022 kein Teuerungsausgleich auf den Renten gewährt.  

    Voranzeige
    Unsere Büros sind vom 24.12.2021 bis und mit 2.1.2022 geschlossen. 

  • 23.09.2021

    Informationen zur Teilliquidation per 30.6.2020 infolge Auflösung des Anschlussvertrages mit der Dassault Aviation Business Services SA

    Per 30.6.2020 wurde der Anschlussvertrag durch die Dassault Aviation Business Services SA (DABS) gekündigt.

    Der Stiftungsrat hat festgestellt und beschlossen, dass

    • die Voraussetzung für die Teilliquidation ist infolge Auflösung des Anschlussvertrages mit DABS auf den 30.6.2020 erfüllt ist;
    • die Teilliquidation durchgeführt wird;
    • der massgebende Bilanzstichtag der 31.12.2019 ist;
    • der Kreis der Betroffenen die aktiv Versicherten der DABS per 30.6.2020 umfasst und es erfolgt ein kollektiver Austritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung;
    • die Einzelaustritte vom 1.1.2020 bis 30.6.2020 bei der Teilliquidation nicht berücksichtigt werden.

    Der Deckungsgrad betrug am 31.12.2019 106.9 %. Die Wertschwankungsreserve hatte die Sollgrösse von 117 % noch nicht erreicht, so dass per 31.12.2019 keine freien Mittel vorhanden waren. Somit besteht für das austretende Kollektiv lediglich Anspruch auf die individuellen Freizügigkeitsleistungen sowie anteilsmässig an den Rückstellungen und Reserven gemäss Teilliquidationsbilanz.

    Information über rechtliche Möglichkeiten
    Sie haben das Recht, innert 30 Tagen bei der Geschäftsführung schriftlich, unter Angabe einer Begründung Einsprache gegen diese Teilliquidation zu erheben (Einsprachefrist: 24. Oktober 2021; Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diploma­tischen oder konsularischen Vertretung übergeben werden.).

    Sofern Sie mit dem Einspracheentscheid des Stiftungsrates nicht einverstanden sind, steht Ihnen das Recht zu, diesen innerhalb von 30 Tagen bei der Aufsichtsbehörde prüfen und entscheiden zu lassen.

    Falls keine Einsprachen innerhalb der angegebenen Frist erfolgen, gilt die Teilliquidation per 30.6.2020 als durchgeführt und erledigt.

    Für Fragen steht Ihnen der Geschäftsführer zur Verfügung: Montag bis Donnerstag von 08.30 – 11.30 Uhr und von 13.30 – 16.30 Uhr.

  • 14.07.2021

    Eine Ära beginnt – eine Ära endet…

    Jahresbericht und Jahresrechnung 2020
    Der Stiftungsrat hat den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2020 genehmigt. Es handelt sich um den ersten Jahresabschluss von Livica. Der auf Stiftungsebene konsolidierte Deckungsrad beträgt für das Jahr 2020 106.0 %. Im Berichtsjahr weisen alle Vorsorgewerke einen über 100 % liegenden Deckungsgrad aus. Diese liegen je nach Vorsorgewerk zwischen 102 % und 116 %. Mit der Abnahme von Jahresbericht und Jahresrechnung ist die Umwandlung in eine Sammelstiftung definitiv abgeschlossen. Eine neue Ära beginnt.

    Und eine Ära endet…
    Mit der letzten Sitzung der am 30. Juni 2021 zu Ende gehenden Amtsdauer endete aber auch eine Ära: Der Stiftungsrat hatte mit Urs Kiener und Benoît Macherel zwei überaus verdiente Mitglieder zu verabschieden. Urs Kiener war als Mitglied der Projektgruppe massgeblich am Aufbau der damaligen Vorsorge RUAG beteiligt, die im Januar 2001 gegründet wurde. Von 2001 bis 2012 war er Präsident der Anlagekommission. Ab 2013 präsidierte er den Stiftungsrat. Benoît Macherel wurde im Jahr 2005 in den Stiftungsrat gewählt. Er ersetzte ab 2013 Urs Kiener zudem als Präsident der Anlagekommission. Beide Persönlichkeiten haben in ihrem langen Wirken wesentlich dazu beigetragen, dass die Stiftung ihre Hausaufgaben stets vorausschauend angegangen ist und zielgerichtet erledigt hat. Damit wurden über die Jahre die Voraussetzungen geschaffen, dass die Umwandlung in die Livica Sammelstiftung erfolgreich vollzogen werden konnte. Urs Kiener verlässt RUAG International. Benoît Macherel bleibt dem Stiftungsrat noch ein Quartal erhalten und tritt Ende August in den verdienten Ruhestand.

    Konstituierung des Stiftungsrats
    Der neu gewählte Stiftungsrat ist am 6. Juli 2021 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Er konstituiert sich selbst. Turnusgemäss stellen die Arbeitnehmervertreter das Präsidium. Hugo Gerber, externer Vertreter, wurde zum Präsidenten und Dr. Christian Ferber, Chief Human Resource Officer RUAG International, zum Vizepräsidenten gewählt. Zusätzliche Informationen zu Hugo Gerber erhalten Sie hier.

  • 07.06.2021

    Stiftungsrat für die Amtsdauer 1.7.2021 – 30.6.2025 gewählt

    Die Vorsorgekommissionen hatten bis zum 30. April 2021 Zeit, dem Wahlbüro zusätzlich zum Wahlvorschlag des Stiftungsrats weitere Vorschläge einzureichen. Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht. Somit sind sowohl die Vertreter der Arbeitgeber wie auch die Vertreter der Arbeitnehmenden in stiller Wahl gewählt:

    Vertreter Arbeitgeber

    • Ferber Christian (bisher), Chief Human Resource Officer, RUAG International
    • Macherel Benoît (bisher; bis 31.8.2021), Chief Financial Officer, RUAG MRO Holding AG
    • Christian Priller (neu; ab 1.9.2021), Chief Financial Officer, RUAG MRO Holding AG
    • Mägerle Michelle (bisher), Chief Human Resource Officer, RUAG MRO Holding AG
    • Quabba Angelo (neu), Chief Financial Officer, RUAG International

    Vertreter Arbeitnehmende

    • Bieri Sabina (bisher),  Senior Manager Digital & Branding RUAG AG
    • Gerber Hugo (bisher), Externer Vertreter
    • Mollet André (bisher), Quality Manager Engineering/Projects & Products, RUAG AG
    • Wiesmann Eric (bisher), Manager Sales and Programs Mechanisms, RUAG International

    Der Stiftungsrat konstituiert sich an seiner ersten ordentlichen Sitzung im Juli selbst.

  • 04.01.2021

    Verzinsung 2020 der Altersguthaben

    Die Altersguthaben der Versicherten aller Vorsorgewerke werden für das Jahr 2020 mit 1.5% verzinst (Vorjahr: 1.5%). Trotz der Corona-Pandemie und den stark schwankenden Finanzmärkten konnten positive Renditen für die einzelnen Vorsorgewerke erwirtschaftet werden. Mitte Dezember legten deshalb die Vorsorgekommissionen mit 1.5% eine Verzinsung fest, die über der BVG-Mindestverzinsung von 1.0% liegt.